Dienstleistungen

- Sicherheitstechnische Regelbetreuung gemäß DGUV Vorschrift 2 
- Stellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit/Sicherheitsingenieur
- Übernahme aller Aufgaben aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG §6)
- Beratung und Unterstützung zu allen Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes

       z.B. 

  • Erstellung und Dokumentation der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Regelmäßige sicherheitstechnische Begehungen und Beratungen
  • Rechtssichere Umsetzung von Sicherheitsunterweisungen
  • weitere Aufgaben nach ASiG §6.
     



Haben Sie bestimmte Wünsche zu Beratungsdienstleistungen? 
In diesem Fall freue ich mich über eine Nachricht oder einen Anruf von Ihnen. 

 

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